Gemeinsam mit anderen Initiativen protestieren wir anlässlich der Stadtratssitzung
gegen die unsozialen Auswirkungen von Hartz IV.
Hartz IV gilt als tiefgreifendste Kürzung im Sozialbereich seit 1949. Alle
werden dies spüren, ob durch Leistungskürzungen oder durch gesteigerten
Konkurrenz- und Leistungsdruck am Arbeitsplatz.
Parallel zu dem neoliberalen Reformpaket Hartz IV tritt ab Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz
in Kraft, dessen Auswirkungen das Leben vieler Menschen bestimmen wird. Sowohl
Hartz IV als auch das ZuWG sind in Ideologie und Menschenbild an der „Vernutzbarkeit
von Arbeitskräften“ orientiert und verhindern das Solidarprinzip.
Gerade das ZuWG macht deutlich, dass es hier nicht um Rechtsansprüche von
Flüchtlingen und MigrantInnen geht, sondern darum, gut ausgebildete für
den deutschen Arbeitsmarkt verwertbare MigrantInnen zu nutzen ( und dabei nebenbei
den armen Ländern mit der Macht der reichen Länder ihre hochqualifizierten
Fachkräfte abzuziehen). Sprüche wie „Leistung muss sich wieder
lohnen“ oder „die Zuwanderung in die Sozialsysteme muss verhindert
werden“, die beide Debatten begleitet haben, fördern den neoliberalen
Zeitgeist. Solidarität und „gleiche Rechte und Chancen“ spielen
weder im Gesetz noch in der sie begleitenden Debatte eine Rolle. Stattdessen
wird Konkurrenzdenken und nationalistisch/rassistischem Gedankengut Vorschub
geleistet.
Bereits heute sind Flüchtlinge diversen Einschränkungen ihrer Grundrechte
im Bereich der Sozialleistungen ausgesetzt. Durch das neoliberale Leistungsprinzip,
den viel beschworenen Druck der Finanzprobleme der Kommunen und das Zuwanderungsgesetz
werden weitere Auswirkungen hinzukommen.
Hier einige Beispiele von Sozialabbau und staatlichem Rassismus:
• Asylbewerberleistungsgesetz/Leben unter dem Existenzminimum:
Ein Großteil der Flüchtlinge erhält Sozialleistungen nach dem
seit 1993 bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz. Kernpunkt des Gesetzes ist
die deutliche Absenkung der Sozialleistungen unterhalb des für Deutsche
geltenden Existenzminimums. Kommen Flüchtlinge ihrer „Mitwirkungspflicht“
nicht nach (z.B. bei der Beschaffung von Passersatzpapieren bei der Botschaft
des Landes aus dem sie geflohen sind) so kann ihnen die ohnehin schon 34% unter
dem Leistungsniveau der Sozialhilfe liegende Leistung bis auf 0 gestrichen werden.
• Unterkunftssituation von Flüchtlingen:
Sozialhilfeberechtigte sind verpflichtet, in Wohnungen zu leben, deren Miete
einen m²Preis von 4,17€ nicht übersteigt. Laut Widerspruch e.V.
gibt es derzeit auf dem Bielefelder Wohnungsmarkt nur 3% Wohnungen, die dieser
Anforderung entsprechen. Da die Chancen für Flüchtlinge eine Wohnung
zu finden auf Grund rassistischer Auswahlkriterien vieler VermieterInnen generell
noch schlechter sind, wird mit dieser Auflage noch mal eine Verschärfung
und eine noch stärkere Stigmatisierung und Ausgrenzung erreicht.
• Sozialhilfebezug schränkt das Grundrecht auf familiäres Zusammenleben
ein:
Bei Sozialhilfebezug werden Anträge auf Familienzusammenführung von
Flüchtlingen (Zusammenleben von Ehepaaren und minderjährigen Kindern)
„aus Kostengründen“ immer häufiger abgelehnt und damit
das Grundrecht auf familiäres Zusammenleben eingeschränkt.
• Sozialhilfebezug und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen:
An unterschiedlichen Punkten ist jetzt schon Sozialhilfebezug ein Auschlußkriterium
für die Verfestigung eines Aufenthaltsstaus oder kann gar den schon vorhandenen
Aufenthaltsstatus gefährden. Bereits jetzt nehmen auf diesem Hintergrund
viele Flüchtlinge entwürdigende und unterbezahlte Arbeitsbedingungen
hin.
• Arbeitsmarkt und 1€ Jobs:
Seit über 10 Jahren können Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften
leben, nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz, dazu verpflichtet werden, sogenannte
gemeinnützige Arbeit für 1 € pro Stunde zu verrichten. Aus dieser
Tätigkeit erwachsen, genau wie für Deutsche, weder Kranken- und Rentenversicherungsansprüche,
noch andere arbeitsrechtliche Ansprüche. Darüber hinaus wurde bei
Flüchtlingen mit dieser Verpflichtung zur Arbeit keine Eingliederung in
den Arbeitsmarkt bezweckt. Allgemein verschlechtert sich für Flüchtlinge,
die eine Arbeitserlaubnis für einen bestimmten Arbeitsplatz erst beantragen
müssen, durch Hartz IV die Chance diesen zu kriegen. Die Vorrangprüfung
sieht vor, dass für den beantragten Arbeitsplatz kein Deutscher oder EU-
Bürger zur Verfügung steht. Bei dem enormen Druck den Hartz IV erzeugen
wird, wird das Arbeitsamt immer häufiger sagen, es gäbe, wenn auch
nur theoretisch, andere für diesen Arbeitsplatz.
• Hartz IV und Weiterbildung
Da ein Großteil der Flüchtlinge aus den Regelungen von Hartz IV ausgeschlossen
sein werden, und weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
werden, werden sie laut Pro Asyl an vielen Weiterbildungsmaßnahmen und
Berufsausbildung nicht teilnehmen können und so in Langzeitarbeitslosigkeit
und 1 € Jobs stecken bleiben.
Die genannten Beispiele sind zwar nicht alle direkte rechtliche Folgen von Hartz
IV. Durch die Art und Weise wie in der BRD jedoch zur Zeit ohne Rücksicht
auf Grundrechte Sozialleistungen gekürzt werden, fürchten wir, dass
auch und gerade bei Flüchtlingen alle Möglichkeiten genutzt werden
sollen, um Geld zu sparen. Und dies geschieht, selbst wenn man damit Menschen
nach vielen Jahren Aufenthalt in der BRD in ein unsicheres Herkunftsland zurückschickt,
selbst wenn dadurch das Zusammenleben von Familien zerstört wird und wenn
Flüchtlinge unter dem für Deutsche festgelegten Existenzminimum leben
müssen.
Für uns wird an Hartz IV deutlich, wie die Ausgrenzung von elementaren
Grundrechten immer weitere Teile der Gesellschaft erfasst. Eine Gesellschaft,
die ein solches Ausmaß an sozialer Entrechtung und Entwürdigung gegenüber
einer bestimmten Gruppe hinnimmt, wie sie es jetzt schon bei Flüchtlingen
tut, schafft damit auch die Vorraussetzung, ähnliches auch mit anderen
Personengruppen zu tun.
Flüchtlinge und MigrantInnen sind durch Rassismus und Globalisierung von
einer besonderen Form von Ausgrenzung und Entrechtung betroffen. Sowohl Hartz
IV als auch das ZuWG machen jedoch deutlich, dass, neoliberales Konkurrenzdenken
immer mehr den Aspekt der Solidarität und der gleichen Rechte für
alle Menschen verdrängt. Deswegen wenden wir uns gemeinsam mit anderen
Initiativen gegen die immer weitere Bevölkerungsteile erfassende Ausgrenzung
von Grundrechten.
Gemeinsam gegen Sozialabbau und staatlichen Rassismus!
Bielefelder Flüchtlingsrat; Karawane für die Rechte von Flüchtlingen
und MigrantInnen;
C/o IBZ, Teutoburgerstr. 106; 33607 Bielefeld