Die Veranstaltungen:
Do. 24.11.05 - 20 Uhr Reil 78 Kinoraum (Halle/S.)
„36. Breitengrad“
Cine Rebelde, Freiburg 2004
Interview und Film zu den Boatpeople, die im letzten Jahr versuchten, nach Spanien
und Italien zu kommen
*** BERLIN 07.12.05 ***
Samba-Cafe Boxhagener Platz
Veranstaltung für die Schließung des Abschiebelagers HBS
mit no lager hbs/halle
*** BERLIN ***
Do. 08.12.05 - 18 Uhr Melanchthonianum 1. Etage im Sitzungsraum (Halle/S.)
„Die Festung Europa – Lager und Flüchtlingsabwehr an den Mittelmeergrenzen“
mit
Maria Wöste, Niedersächsischer Flüchtlingsrat, Mitherausgeberin
des Buches „AusgeLAGERt“
Fr. 09.12.05 VL – Ludwigstr. 37 (Halle/S.)
Solikonzert und Party
für die Menschen, die ohne Geld im Abschiebelager Halberstadt leben müssen
- für ein schöneres Weihnachten + Sylvester
Do. 15.12.05 - 20 Uhr Reil 78 Kinoraum (Halle/S.)
„Zwischen Asyl und Abschiebung“
Cine Rebelde, Freiburg 2005
Interview und Film zum Leben im Flüchtlingslager in Europa
Die ausländerfeindliche Politik gegen sog. Wirtschaftsflüchtlinge
begann 1977. Bereits 1981 wurden die Asylverfahren verkürzt, die BewerberInnen
hatten weniger Einspruchsinstanzen. Ab 1981 wurde das westdeutsche Lagersystem
aufgebaut. Flüchtlinge wurden in den Bundesländern der BRD in
ZASt'en (Zentrale Aufnahme Stellen für Flüchtlinge) eingewiesen und
von dort in Flüchtlingsheime in den Landkreisen verteilt. 1982 wurde die
europaweit einmalige „Residenzpflicht“ eingeführt. Flüchtlinge
können sich so nur in ihrem Landkreis frei bewegen, müssen um diesen
verlassen zu dürfen eine Genehmigung von der Ausländerbehörde
erbitten. Diese wird bei Besuchen von Freunden nicht gewährt, bei einer
Fahrt zum Anwalt zumeist.
Ab 1989 stieg die Anzahl der Flüchtlinge nach der Grenzöffnung in
Europa rapide an. Trotzdem wurden keine weiteren Asylrichter eingestellt.
Die „Asylschwemme“ war die Folge. Die fremdenfeindlichen Pogrome
u.a. in Hoyerswerder und Rostock-Lichtenhagen wurden genutzt um 1993 das
Asylrecht faktisch abzuschaffen. Die Beweislast vor Gericht wurde umgekehrt,
einE AsylbewerberIn muss nun beweisen, dass der Asylantrag berechtigt ist,
nicht das Gericht, dass kein Asylgrund vorliegt. Bei einem Asylfolgeantrag,
nach der Ablehnung des Erstantrags, können nur noch neue Asylgründe
geltend gemacht werden, die in die Entscheidung in den Erstantrag nicht eingeflossen
sind.
1993 wurde die Dritt-Staaten-Regelung eingeführt – Deutschland
ist nur noch von Ländern umgeben, die als „sichere Drittstaaten“
gelten. So werden alle Flüchtlinge die sich nachweislich in Polen, Ungarn,
Tschechien, Slowenien etc. aufgehalten haben, ohne Prüfung des Asylantrags
dorthin zurückgeschoben. An den Grenzen dieser Staaten werden nun auch
verschärfte Grenzkontrollen aufgebaut. Die EU-Staaten bilden die Grenztruppen
aus. Um in die EU als Land eintreten zu dürfen, müssen nun Abschiebegefängnisse
errichtet werden. Die Grenzkontrollen haben sich inzwischen an die Ostgrenze
der Ukraine vorgeschoben.
Derselbe Prozess findet auch im Süden statt. Seit 2003 gibt es Bemühungen,
möglichst alle Flüchtlinge aus Europa nach Afrika abzuschieben. Die
Schweiz, die zwar nicht der EU, sehr wohl aber dem Schengen-Abkommen (regelt
die Grenzkontrollen in der EU und insbesondere an den EU-Außengrenzen)
beigetreten ist, verhandelte mit Senegal über ein Abkommen, um alle Flüchtlinge
aus Westafrika dorthin abschieben zu lassen. Dies scheiterte im Januar
2004. Ende 2004 gelang dann der „Durchbruch“. In Tunesien und Libyen
wurden Internierungslager auf Druck Italiens, Großbritanniens und der
BRD eingerichtet. Über 6000 Flüchtlinge wurden aus Libyen - von
der EU finanziert - in ihre vermeintlichen Heimatländer abgeschoben.
Die Meerenge zwischen Spanien und Marokko wird seit Anfang diesen Jahres elektronisch
überwacht, so dass es nicht mehr möglich ist, mit Booten unbemerkt
über die Straße von Gibralta zu gelangen. Die spanischen Enklaven
Ceuta und Melilla wurden die letzte Möglichkeit, nach Spanien zu kommen.
Flüchtlinge organisierten sich und versuchten es. Der illegale Grenzübertritt
ist nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Trotzdem wurde militärisch
gegen die Flüchtlinge vorgegangen und mehrere „getötet“.
Die Flüchtlinge wurden, selbst wenn sie in die Enklaven gelangten, ohne
Recht auf Asyl nach Marokko abgeschoben. Viele Festgenommenen wurden von den
marokkanischen Sicherheitskräften misshandelt und vergewaltigt –
und in der Wüste ohne Wasser ausgesetzt oder in ihre vermeintlichen Herkunftsländer
abgeschoben.
Die extreme Entrechtung von Flüchtlingen begann in Deutschland mit
Instrumenten wie Abschiebehaft, das Einsperren von Menschen, nur um sie
eventuell abschieben zu können. Die Abschiebehaft kann bis zu 18 Monate
verhängt werden, die Ausländerbehörde muss alle 6 Monate
die Haftverlängerung vor Gericht beantragen. Abschiebelager gibt es
in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bayern. In diese Lager
werden Flüchtlinge gebracht, die nicht abgeschoben werden können und
denen unterstellt wird, sie würden nicht mitarbeiten. Die Ausländerbehörden
können die Betroffenen ohne richterliche Kontrolle einweisen. Sie
bleiben dort ohne Perspektive bis sie abgeschoben werden – so offiziell.
50% der Flüchtlinge fliehen in die Illegalität. Dies wird dann
als Erfolg gefeiert.
Bei Abschiebungen werden Flüchtlinge mit Gewalt gegen ihren erklärten
Willen aus den europäischen Ländern abgeschoben, Misshandlungen
sind hierbei an der Tagesordnung, Tote werden billigend in Kauf genommen.
Das Abschiebelager Halberstadt - die Festung Europa von Innen
Das Abschiebelager Halberstadt befindet sich auf dem Gelände der
Zentralen Anlaufstelle (ZASt). Hierhin kommen alle neuen Asylantragsteller,
die nach Sachsen-Anhalt verteilt wurden, vor der Zuweisung in die Städte
und Landkreise.
Die ZASt in Halberstadt wurde 1991 auf dem ehemaligen NVA Kasernengelände
eingerichtet. Sie befindet sich 7 Kilometer außerhalb der Stadt. Es erfolgten
keine Baumaßnahmen, die Zimmer sind noch aus alten Beständen
eingerichtet.
Das Abschiebelager befindet sich in einem der drei Blöcke. Seit 2001 werden
Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können und deren Asylantrag
abgelehnt wurde, in das Abschiebelager Halberstadt gebracht.
Die abgelehnten Asylbewerber müssen im Abschiebelager ohne Geld, versorgt
nur mit Großküchenessen, ohne ausreichende medizinische Versorgung,
mit auf den Landkreis Halberstadt begrenzter Bewegungsfreiheit leben.
So konnten von den inzwischen über 200 Eingewiesenen 50 Prozent dazu gebracht
werden, in die Illegalität zu flüchten.
Ein Asylbewerber - John Williams - verstarb nach anderthalbjährigem Aufenthalt
im Abschiebelager Halberstadt unter ungeklärten Umständen und verschwand
auf einem anonymen Urnenfeld auf dem Friedhof in Kleinwanzleben. Viele Asylbewerber,
die im Abschiebelager Halberstadt leben müssen, erkranken an den Lebensumständen
im Abschiebelager.
Die ZASt bietet nach den geringen Standards, die Asylbewerbern gewährt
werden (drei bis sechs Personen pro Zimmer), Platz für 1200 Menschen.
Diese Kapazität des ZASt-Geländes kann nicht ausgelastet werden, auch
nicht durch das Abschiebelager, da nur noch wenige Flüchtlinge in die Festung
Europa gelangen können.
Bisher ist nicht bekannt, wie die Pläne seitens des Innenministeriums für das ehemalige Kasernen-Gelände konkret aussehen. Es ist aber zu befürchten, dass die meisten Asylbewerber, deren Identität angezweifelt wird oder die keine Reisedokumente haben, direkt nach der Ablehnung ihres Asylantrags in das Abschiebelager auf diesem Gelände eingewiesen werden.
No Lager Halle unterstützt vom ALV (alternatives Vorlesungsverzeichnis
des Stura)
weitere Infos im Infoladen Halle, Ludwigstr. 37
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