Veranstaltungsreihe gegen die Festung Europa für die Schließung des Abschiebelagers Halberstadt


Die Veranstaltungen:

Do. 24.11.05 - 20 Uhr Reil 78 Kinoraum (Halle/S.)
„36. Breitengrad“
Cine Rebelde, Freiburg 2004
Interview und Film zu den Boatpeople, die im letzten Jahr versuchten, nach Spanien und Italien zu kommen


*** BERLIN 07.12.05 ***
Samba-Cafe Boxhagener Platz
Veranstaltung für die Schließung des Abschiebelagers HBS
mit no lager hbs/halle
*** BERLIN ***


Do. 08.12.05 - 18 Uhr Melanchthonianum 1. Etage im Sitzungsraum (Halle/S.)
„Die Festung Europa – Lager und Flüchtlingsabwehr an den Mittelmeergrenzen“
mit
Maria Wöste, Niedersächsischer Flüchtlingsrat, Mitherausgeberin des Buches „AusgeLAGERt“

Fr. 09.12.05 VL – Ludwigstr. 37 (Halle/S.)
Solikonzert und Party
für die Menschen, die ohne Geld im Abschiebelager Halberstadt leben müssen - für ein schöneres Weihnachten + Sylvester

Do. 15.12.05 - 20 Uhr Reil 78 Kinoraum (Halle/S.)
„Zwischen Asyl und Abschiebung“
Cine Rebelde, Freiburg 2005
Interview und Film zum Leben im Flüchtlingslager in Europa


Die ausländerfeindliche Politik gegen sog. Wirtschaftsflüchtlinge begann 1977. Bereits 1981 wurden die Asyl­verfahren verkürzt, die BewerberInnen hatten weniger Einspruchsinstanzen. Ab 1981 wurde das west­deutsche Lagersystem aufgebaut. Flüchtlinge wurden in den Bundes­ländern der BRD in ZASt'en (Zentrale Aufnahme Stellen für Flüchtlinge) eingewiesen und von dort in Flüchtlingsheime in den Landkreisen verteilt. 1982 wurde die europaweit ein­malige „Residenzpflicht“ eingeführt. Flüchtlinge können sich so nur in ihrem Landkreis frei bewegen, müssen um diesen verlassen zu dürfen eine Genehmigung von der Ausländerbehörde erbitten. Diese wird bei Besuchen von Freunden nicht gewährt, bei einer Fahrt zum Anwalt zumeist.
Ab 1989 stieg die Anzahl der Flüchtlinge nach der Grenzöffnung in Euro­pa rapide an. Trotzdem wurden keine weiteren Asylrichter eingestellt. Die „Asylschwemme“ war die Folge. Die fremdenfeindlichen Pogrome u.a. in Hoyerswerder und Rostock-Lichten­hagen wurden genutzt um 1993 das Asylrecht faktisch abzuschaffen. Die Beweislast vor Gericht wurde umgekehrt, einE AsylbewerberIn muss nun beweisen, dass der Asylantrag be­rechtigt ist, nicht das Gericht, dass kein Asylgrund vorliegt. Bei einem Asylfolgeantrag, nach der Ablehnung des Erstantrags, können nur noch neue Asylgründe geltend gemacht werden, die in die Entscheidung in den Erstantrag nicht eingeflossen sind.
1993 wurde die Dritt-Staaten-Rege­lung eingeführt – Deutschland ist nur noch von Ländern umgeben, die als „sichere Drittstaaten“ gelten. So werden alle Flüchtlinge die sich nachweislich in Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien etc. aufgehalten haben, ohne Prüfung des Asylan­trags dorthin zurückgeschoben. An den Grenzen dieser Staaten werden nun auch verschärfte Grenzkon­trollen aufgebaut. Die EU-Staaten bilden die Grenztruppen aus. Um in die EU als Land eintreten zu dürfen, müssen nun Abschiebegefängnisse errichtet werden. Die Grenzkontrollen haben sich inzwischen an die Ost­grenze der Ukraine vorgeschoben.
Derselbe Prozess findet auch im Süden statt. Seit 2003 gibt es Bemühungen, möglichst alle Flüchtlinge aus Europa nach Afrika abzuschieben. Die Schweiz, die zwar nicht der EU, sehr wohl aber dem Schengen-Abkommen (regelt die Grenzkontrollen in der EU und ins­besondere an den EU-Außengrenzen) beigetreten ist, verhandelte mit Senegal über ein Abkommen, um alle Flüchtlinge aus Westafrika dort­hin abschieben zu lassen. Dies scheiterte im Januar 2004. Ende 2004 gelang dann der „Durchbruch“. In Tunesien und Libyen wurden Internierungslager auf Druck Italiens, Großbritanniens und der BRD ein­gerichtet. Über 6000 Flüchtlinge wurden aus Libyen - von der EU finanziert - in ihre vermeintlichen Heimatländer abgeschoben.
Die Meerenge zwischen Spanien und Marokko wird seit Anfang diesen Jahres elektronisch überwacht, so dass es nicht mehr möglich ist, mit Booten unbemerkt über die Straße von Gibralta zu gelangen. Die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla wurden die letzte Möglichkeit, nach Spanien zu kommen. Flücht­linge organisierten sich und versuchten es. Der illegale Grenzübertritt ist nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Trotzdem wurde militärisch gegen die Flüchtlinge vorgegangen und mehrere „getötet“. Die Flüchtlinge wurden, selbst wenn sie in die Enklaven gelangten, ohne Recht auf Asyl nach Marokko abgeschoben. Viele Festgenommenen wurden von den marokkanischen Sicherheitskräften misshandelt und vergewaltigt – und in der Wüste ohne Wasser ausgesetzt oder in ihre vermeintlichen Herkunftsländer abgeschoben.

Die extreme Entrechtung von Flücht­lingen begann in Deutschland mit In­strumenten wie Abschiebehaft, das Einsperren von Menschen, nur um sie eventuell abschieben zu können. Die Abschiebehaft kann bis zu 18 Monate verhängt werden, die Aus­länderbehörde muss alle 6 Monate die Haftverlängerung vor Gericht be­antragen. Abschiebelager gibt es in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bayern. In diese Lager werden Flüchtlinge gebracht, die nicht abgeschoben werden können und denen unterstellt wird, sie würden nicht mitarbeiten. Die Ausländerbehörden können die Be­troffenen ohne richterliche Kontrolle einweisen. Sie bleiben dort ohne Perspektive bis sie abgeschoben werden – so offiziell. 50% der Flüchtlinge flie­hen in die Illegalität. Dies wird dann als Erfolg gefeiert.
Bei Abschiebungen werden Flücht­linge mit Gewalt gegen ihren er­klärten Willen aus den europäischen Ländern abgeschoben, Misshand­lungen sind hierbei an der Tagesord­nung, Tote werden billigend in Kauf genommen.

Das Abschiebelager Halberstadt - die Festung Europa von Innen

Das Abschiebelager Halberstadt be­findet sich auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle (ZASt). Hierhin kommen alle neuen Asylantragsteller, die nach Sachsen-Anhalt ver­teilt wurden, vor der Zuweisung in die Städte und Landkreise.
Die ZASt in Halberstadt wurde 1991 auf dem ehemaligen NVA Kaser­nengelände eingerichtet. Sie befindet sich 7 Kilometer außerhalb der Stadt. Es erfolgten keine Baumaßnahmen, die Zimmer sind noch aus alten Be­ständen eingerichtet.
Das Abschiebelager befindet sich in einem der drei Blöcke. Seit 2001 werden Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können und deren Asylantrag abgelehnt wurde, in das Abschiebelager Halberstadt gebracht.
Die abgelehnten Asylbewerber müssen im Abschiebelager ohne Geld, versorgt nur mit Großküchenessen, ohne ausreichende medizinische Versorgung, mit auf den Landkreis Halberstadt begrenzter Bewegungsfreiheit leben.
So konnten von den inzwischen über 200 Eingewiesenen 50 Prozent dazu gebracht werden, in die Illegalität zu flüchten.
Ein Asylbewerber - John Williams - verstarb nach anderthalbjährigem Aufenthalt im Abschiebelager Halberstadt unter ungeklärten Umständen und verschwand auf einem anonymen Urnenfeld auf dem Friedhof in Kleinwanzleben. Viele Asylbewerber, die im Abschiebelager Halberstadt leben müssen, erkranken an den Lebensumständen im Abschiebe­lager.

Die ZASt bietet nach den geringen Standards, die Asylbewerbern gewährt werden (drei bis sechs Per­sonen pro Zimmer), Platz für 1200 Menschen.
Diese Kapazität des ZASt-Geländes kann nicht ausgelastet werden, auch nicht durch das Abschiebelager, da nur noch wenige Flüchtlinge in die Festung Europa gelangen können.

Bisher ist nicht bekannt, wie die Pläne seitens des Innenministeriums für das ehemalige Kasernen-Gelände konkret aussehen. Es ist aber zu be­fürchten, dass die meisten Asylbe­werber, deren Identität angezweifelt wird oder die keine Reisedokumente haben, direkt nach der Ablehnung ihres Asylantrags in das Abschiebelager auf diesem Gelände einge­wiesen werden.

No Lager Halle unterstützt vom ALV (alternatives Vorlesungsverzeichnis des Stura)
weitere Infos im Infoladen Halle, Ludwigstr. 37
e-mail: caravan.halle@gmx.net