08.06.2005

Inland

Ulla Jelpke

Plötzlich nicht mehr deutsch

Migrantenorganisationen führen Kampagne für doppelte Staatsbürgerschaft

 

Als einen ihrer seltenen Erfolge haben SPD und Grüne die »Reform« des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2000 gerühmt. Tatsächlich wurden höhere Hürden für die Einbürgerung errichtet. Prüfungen in deutscher Sprache, Verfassungsschutzanfragen und der Bezug von Sozialleistungen führen zur Ausgrenzung. Auch die grundsätzliche Zulässigkeit mehrfacher Staatsbürgerschaften wurde abgeschafft. Wer als Deutscher ohne Genehmigung der Behörden eine zweite Staatsbürgerschaft erwirbt, wird automatisch ausgebürgert.

Zehntausende, die nach dem 1. Januar 2000 neben der deutschen eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben – meistens geht es um Menschen türkischer Herkunft, werden durch diese gesetzliche Vorschrift in eine äußerst prekäre Situation gebracht.

Bis zu dieser »Reform« konnten deutsche Staatsbürger problemlos eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen. Lange Zeit wurde dies offenbar aus politischen und wirtschaftlichen Gründen geduldet. Der türkische Staat hingegen forderte Migranten, die schon die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatten, zur Wiederannahme der türkischen Staatsbürgerschaft auf. Offenkundige Absicht war, den politischen Einfluß auf die Migranten durch Lobbyarbeit zu behalten. Sowohl der deutsche als auch der türkische Staat haben also Zehntausende in eine entrechtete Situation versetzt.

Die türkische Migrantengruppe »allmende« in Berlin kritisiert das aufs schärfste und erklärt in einem Aufruf: »Die selbstverständliche Lösung dieses Problems ist die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit!«
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) macht darauf aufmerksam, daß für die Betroffenen in Kürze wichtige Fristen ablaufen. Nur wer bis zum 30. Juni 2005 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellt, hat nach einem Erlaß der hessischen Landesregierung Anspruch auf eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.

Ähnlich wie in Hessen müssen die Betroffenen auch in anderen Bundesländern den 30. Juni als Stichtag beachten. In Bayern wurden von den Ausländerbehörden alle seit dem 1. Januar 1998 eingebürgerten rund 46 000 Personen türkischer Herkunft schriftlich zur Mitteilung über ihren Aufenthaltsstatus aufgefordert. Allen, die nicht bis zu diesem Stichtag Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen und einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, wurden Nachteile angedroht, falls sie versuchen sollten, erneut einen deutschen Paß zu bekommen. Das Innenministerium will außerdem jeden, der keinen Aufenthaltstitel hat, einem Straf- oder Bußgeldverfahren aussetzen. Diese Repressionen wären gegenstandslos, wenn es zu einer echten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts käme, die die Entscheidung jedes einzelnen Bürgers akzeptiert. Unter dem Motto »Doppelpaß für die doppelte Realität!« sammelt die Gruppe »allmende«, die von kanak attak Berlin und anderen Organisationen unterstützt wird, Protestunterschriften.

 


 

Junge welt, 24.01.2005, Inland, Ulla Jelpke

Gesetzliche Fallbeilregelung  

 

Fünfzigtausend türkischstämmige Deutsche verlieren Staatsangehörigkeit   Fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts kommen Zigtausende Deutsche türkischer und kurdischer Abstammung in existentielle Nöte. Denn schätzungsweise fünfzigtausend Personen verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, weil sie zwischenzeitlich auch einen türkischen Paß erhalten haben. Damit kommt es zu der absurden Situation, daß Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und längst eingebürgert worden sind, plötzlich kein Aufenthaltsrecht in der BRD mehr haben. Man mutet ihnen zu, einen neuen Antrag auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. In der Zwischenzeit bekommen viele von ihnen wahrscheinlich nur kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse für jeweils drei Monate. Es gibt nachträglich für die Behörden keinen Spielraum mehr, ob jemand Deutscher bleiben kann oder nicht. Dies zeigt, daß die »Reform« des Jahres 2000 alles andere als eine »Liberalisierung« gewesen ist. Die dramatischen Auswirkungen des Paragraphen 25 treffen nur diejenigen Deutschen nicht, die vor Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft beim Bundesverwaltungsamt in Köln eine Ausnahmegenehmigung erwirkt haben.

SPD und Grüne hatten in der letzten Legislaturperiode das seit 1.1.2000 gültige Staatsangehörigkeitsgesetz als großen Fortschritt gefeiert. In Wahrheit gab es zwar eine Verkürzung der Fristen für die Einbürgerung, aber insgesamt mehr Erschwernisse als Erleichterungen. Vor allem wurde das ursprüngliche Versprechen der Regierungsparteien, die doppelte Staatsangehörigkeit einzuführen, fallengelassen, nachdem Roland Koch (CDU) mit einer rassistischen Kampagne gegen dieses Reformprojekt in Hessen die Landtagswahlen gewann. SPD und Grüne trauten sich daraufhin nicht mehr, eine Reform anzupacken, die diesen Namen verdient gehabt hätte. Um überhaupt eine Neuregelung durch den Bundesrat zu bringen, wurde lediglich für in Deutschland geborene Kinder vorübergehend die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen, verbunden mit der Pflicht, sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Der großen Zahl von in Deutschland lebenden Türken und Kurden der ersten und zweiten Generation wurde jedoch zugemutet, bei einer Einbürgerung ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Dies hat bei den meisten Betroffenen große Empörung ausgelöst. Manche beließen es nicht bei Wut und Enttäuschung, sondern nutzten eine Möglichkeit, die nach türkischem Recht völlig legal ist. Sie gaben die türkische Staatsangehörigkeit auf, ließen sich in Deutschland einbürgern und beantragten später zusätzlich wieder den türkischen Paß, der ihnen auch ohne weiteres gewährt wurde. Jetzt stellte sich heraus, daß eine Vorschrift aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht vom 1.1.2000 weitgehend unbekannt war – eine Bestimmung mit geradezu fallbeilartiger Wirkung. In Paragraph 25 des neuen Gesetzes heißt es nämlich: »Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt.« In Presseberichten der letzten Woche war die Rede davon, daß Zigtausenden türkischstämmigen Deutschen nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden würde, wobei die Zahlen zwischen 40000 und 100000 schwankten.

Somit wird Zigtausenden Deutschen, denen die Fallstricke der Bürokratie nicht geläufig waren, geraten, erneut die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen – mit ungewissem Ausgang. Ute Vogt (SPD), Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, am Freitag in der Bundestagsdebatte: »Wenn die Betroffenen den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit etwa bei einer Verlängerung des Passes oder einer geplanten Heirat zur Kenntnis nehmen, haben sie noch sechs Monate Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dann müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft ganz neu erwerben.« Die SPD/Grünen-Bundesregierung hat bis jetzt keine überzeugende Antwort gegeben, wie sie die menschenverachtenden Folgen ihres famosen Staatsangehörigkeitsgesetzes rasch beseitigen will.

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Junge Welt, 09.02.2005, Inland, Ulla Jelpke

Vom Inländer zum Ausländer

 

Proteste gegen skandalöse Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft   Etwa fünfzigtausend in Deutschland lebenden Türken und Kurden droht wegen einer Gesetzeslücke der Verlust ihrer deutschen Staatsbürgerschaft. Sie leben seit vielen Jahren in der BRD und hatten längst die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Vor Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 hatten viele Zugewanderte auch wieder die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, was nach der damaligen Gesetzeslage problemlos möglich war. Ab dem Jahre 2000 aber gibt es (von Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit mehr in der BRD (jW berichtete am 24.1.2005).


Keine »Amnestie«

Zigtausende türkisch- und kurdischstämmige deutsche Staatsbürger leben jetzt ohne sicheren Rechts- und Aufenthaltsstatus in der BRD und sind, quasi über Nacht und gegen ihren Willen zu Ausländern in wahrsten Sinne des Wortes geworden. Das Achselzucken, mit dem Vertreter der etablierten Parteien im Parlament reagierten, führte nun zu massiven Protesten. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, erklärte am Montag in Berlin auf einer Pressekonferenz, die Betroffenen hätten auf geltendes Recht vertraut und müßten ihre deutschen Pässe daher behalten dürfen. Der deutsche Gesetzgeber habe einen Fehler gemacht, indem keine Übergangsregelung geschaffen worden sei, erklärte Keskin.

Auf diese ebenso einfache wie nachvollziehbare Forderung hatte sich die Bundesregierung in der Plenardebatte im Januar nicht einlassen wollen. Ute Vogt (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, betonte damals: »Wenn die Betroffenen den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit etwa bei einer Verlängerung des Passes oder einer geplanten Heirat zur Kenntnis nehmen, haben sie noch sechs Monate Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dann müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft ganz neu erwerben.« Daß dies offenkundig eine Zumutung ist, ließ die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), zwar durchblicken, blieb aber in der Sache am Montag ebenfalls knallhart. Es werde keine gruppenspezifische Ausnahmeregelung im Sinne einer »Amnestie« geben, sagte Sonntag-Wolgast. Eine Mehrstaatlichkeit komme nicht in Frage. Die rund 50000 Betroffenen müßten erneut die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Diese müsse ihnen »unbürokratisch« ermöglicht werden. Dazu gehöre der Verzicht auf einen erneuten Sprachtest.

Man kann sich vorstellen, daß die Betroffenen über soviel »Großzügigkeit« geradezu gerührt sein werden. Wesentlich hilfreicher wäre eine rückwirkende Übergangsregelung, die der stellvertretende Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, vorschlug. Die Betroffenen dürften, so Kolat, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn sie bis zum Ablauf einer Frist bis Ende 2006 ihre Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft nachweisen.

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Europaabgeordnete Cem Özdemir. Er setzte sich für eine »elegante Lösung« des Problems ein: bei jedem Antrag, der vor dem 1. Januar 2000 gestellt worden sei, solle das alte Staatsangehörigkeitsrecht angewendet werden, weil die Betroffenen nicht richtig informiert worden seien.


Harte Linie

Genau dies bestreitet die CDU/CSU, die wieder einmal mit einer harten Linie bei ihrer Klientel punkten möchte. Ihr innenpolitischer Sprecher Hartmut Koschyk (CSU) lehnte Forderungen nach Sonderregelungen rundweg ab. Der frühere Aussiedlerbeauftragte merkte am Dienstag zynisch an, daß die SPD gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland »weiter ihrer gescheiterten großflächigen Doppelpaß-Welt« nachtrauere.

Der Unionsobmann im Bundestagsinnenausschuß, Thomas Strobl (CDU), verlangte Dienstag sogar, daß die Betroffenen sich um eine neue Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bemühen müßten. Dabei sollten sie auch den obligatorischen Sprachtest machen. Strobl fügte hinzu: »Das sind aber Leute, die wir möglicherweise auch nicht haben wollen.«

Die Stellungnahmen der Politiker zeigen, daß Zugewanderte, die unschuldig in die Mühlen einer für sie undurchschaubaren Bürokratie geraten sind, nun auch noch parteipolitisch instrumentalisiert werden. Eine humanitäre Lösung, die rasch die Zukunftsängste der Betroffenen beseitigen würde, ist nicht in Sicht.


 

Inland

05.01.1999

Deutschland in der Minderheit

In meisten EU-Staaten ist BRD-übliches Blutsrecht längst Geschichte

Während die rot-grünen Pläne für die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland neuen Parteienstreit ausgelöst haben, wobei die CDU/CSU im Einklang mit vielen Stammtischen sogar den »Untergang der deutschen Identität« beschwört, ist dies in den meisten Nachbarstaaten und auch sonst in Westeuropa längst kein Thema mehr. In der Europäischen Union machen es nur Luxemburg, Österreich, Schweden und Spanien dort lebenden Ausländern ähnlich schwer, sich staatsbürgerrechtlich einzugliedern, wie bislang die Bundesrepublik. In den übrigen Ländern gilt mehr oder minder uneingeschränkt das »Territorialprinzip«: Kinder von Ausländern erhalten die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie geboren sind, ohne auf die Nationalität ihrer Eltern verzichten zu müssen.

Die folgende Dokumentation beruht auf den Angaben der europäischen Statistikbehörde.

Frankreich kombiniert das »ius sanguinis« (Blut- bzw. Abstammungsrecht) mit dem »ius soli« (Recht des Bodens bzw. Territorialitätsprinzip).

Grundsätzlich gilt: Franzose ist, wer ein französisches Elternteil hat. Kinder von ausländischen Eltern erhalten mit 18 Jahren automatisch die französische Nationalität, wenn sie bis dahin mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben. Außerdem können Ausländer ein Jahr nach der Heirat mit einem Franzosen oder einer Französin die französische Staatsbürgerschaft bekommen.

In Großbritannien erwirbt ein Kind die britische Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Brite ist oder seinen ständigen Wohnsitz im Lande hat. Wie in Frankreich muß deshalb eine andere Nationalität nicht abgegeben werden. Für eine Einbürgerung reicht es schon, fünf Jahre in Großbritannien gelebt zu haben und die Absicht zu haben, dort dauerhaft zu bleiben.

Auch in den Niederlanden können sich Ausländer schon nach fünf Jahren einbürgern lassen, ohne dabei ihre erste Staatsbürgerschaft zu verlieren. Grundsätzlich richtet sich die Nationalität nach der Abstammung. Für Kinder von Ausländern, die in den Niederlanden geboren sind, gilt jedoch das Territorialitätsprinzip.

In Belgien erhalten Kinder von Ausländern mit geringem Aufwand einen belgischen Paß, in der zweiten Generation sogar automatisch. Die Einbürgerung von Ausländern, die nicht in Belgien geboren sind, ist nach fünf Jahren möglich, ohne Verlust einer zweiten Staatsangehörigkeit.

In Italien geborene Kinder haben automatisch auch die italienische Staatsbürgerschaft. Eine Einbürgerung ist in der Regel nach zehn Jahren im Lande möglich - ohne Verzicht auf die bisherige Nationalität.

In Spanien haben alle Kinder von Vätern oder Müttern, die im Land geboren wurden, oder deren Abstammung nicht festgestellt werden kann, Anspruch auf die spanische Staatsangehörigkeit. Diese kann außerdem nach zehn Jahren Gebietsansässigkeit erworben werden; dabei muß jedoch der Paß des ersten Heimatlandes abgegeben werden.

In Portugal erhalten Ausländerkinder einen portugiesischen Paß, wenn ein Elternteil mindestens sechs Jahre im Lande gelebt hat und dies beantragt. Die Aufgabe der zweiten Staatsangehörigkeit wird bei Einbürgerung nicht verlangt.

In Griechenland verlangt das Gesetz von Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, zwar nicht, daß sie ihren ersten Paß abgeben. Dies wird in der Praxis jedoch gern gesehen.

Dänemark gibt dort lebenden Ausländern die Möglichkeit, sich nach sieben Jahren einbürgern zu lassen. Dabei wird in der Praxis nicht mehr verlangt, daß sie ihre erste Staatsbürgerschaft aufgeben, wie es noch im Gesetz steht.

Finnland verlangt zwar die Aufgabe der ersten Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung, jedoch nicht für ausländische Ehepartner.

In Deutschland, Schweden, Österreich, Luxemburg müssen dagegen Ausländer generell ihren ersten Paß abge- ben, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Gastlandes erhalten. In Deutschland soll das nach dem Willen von Rot- Grün noch in diesem Jahr geändert werden.

(jW/AFP)

 


junge Welt Artikel aus der Beilage migration/antirassismus  

04.08.2004

Erdogan Kaya

Integration gescheitert

Migranten kritisieren das Zuwanderungs- und Einbürgerungsrecht und die daraus folgenden Diskriminierungen.

Das neue, angeblich »moderne« und »humane« Zuwanderungsgesetz hat weder die Erwartungen der Zuwanderer noch die der hier lebenden Migrantinnen und Migranten erfüllt. Jahrzehntelang haben die Regierungen über eine Integrationspolitik nur geredet. Aber es hat nie eine Integrationspolitik stattgefunden. In dem neuen Zuwanderungsgesetz, das an die Stelle des bisherigen Ausländergesetzes treten wird, kann man keine Umkehr von dieser Politik erkennen.

Auch das Staatsbürgerschaftsrecht, das im Jahr 2000 geändert wurde, war ein Fehlschlag. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz sollte die Einbürgerung »erleichtert« werden, aber tatsächlich sind die gesetzlichen Barrieren so hoch, daß der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eher erschwert wurde.

Erwachsene Migrantinnen und Migranten werden auf Antrag eingebürgert, wenn sie mindestens acht Jahre – früher waren es 15 Jahre – in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben, nicht von Sozialhilfe abhängig oder arbeitslos sind und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie selbständig sicherstellen können, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und sich zum Grundgesetz bekennen. Viele Migranten, die mittlerweile weit über 20 Jahren hier leben und deren Integration das eigentliche Ziel sein sollte, werden mit diesen gesetzlichen Bestimmungen ausgegrenzt. Denn von der generell schlechten Arbeitsmarktsituation sind in erster Linie die älteren und jüngeren Menschen mit Migrationshintergrund betroffen. Somit entsteht eine paradoxe Situation, die sich am Beispiel von Fatma Kaya verdeutlichen läßt: In Berlin versucht die Mutter einer siebenjährigen Tochter seit drei Jahren, die deutsche Staatbürgerschaft zu erlangen. Sie lebt seit über 20 Jahren in Berlin und verfügt über gute Deutschkenntnisse. Zehn Jahre lang hat sie als Erzieherin gearbeitet. Als sie ihren Antrag auf eine Einbürgerung stellte, war sie arbeitslos. Ihr wurde gesagt, sie solle warten, bis sie wieder eine Arbeit findet. Obwohl sie einen Lebenspartner hat, der arbeitet, hat die Einbürgerungsbehörde in Berlin die Bearbeitung ihres Antrages abgelehnt. Ständig wurden neue Papiere über Einkommen und Deutschkenntnisse verlangt. Sogar eine Bestätigung der Schule mußte beigebracht werden, daß die siebenjährigeTochter ebenfalls über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Die Behörden haben bei der Ermittlung der Sprachkenntnisse einen so großen Ermessensspielraum, daß dies schon an Willkür grenzt. Denn es gibt hierfür keine einheitlichen Kriterien. Je nachdem, welcher Sachbearbeiter die Test- oder Feststellungsverfahren durchführt, werden die Prioritäten unterschiedlich gesetzt. Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Anforderungen. In dem einen Land reicht der Nachweis über den Besuch eines Sprachkurses, in einem anderen werden zusätzlich Lese- und Verständnistests in der Behörde durchgeführt.

Der Erwerb der deutschen Sprache ist sicherlich eine wichtige Voraussetzung für Kommunikation und Integration. Dann müßten aber erst einmal ausreichende Möglichkeiten geschaffen werden wie beispielsweise Sprachkurse, die für jeden Interessenten kostenlos zugänglich sind. Der Besuch dieser Sprachkurse ist für die Betroffenen vielfach mit finanziellen Problemen verbunden und darf daher nicht zum Zwang werden. Die Entscheidung über den Kursbesuch muß freiwillig sein und vor allem frei von Sanktionen.

Ein weiterer Punkt, an dem die Einbürgerung scheitern kann, sind die politischen Aktivitäten eines Migranten. Ein »Ausländer« kann eingebürgert werden, wenn er sich »zur freiheitlich demokratischen Grundordnung« des Grundgesetzes für die BRD bekennt und erklärt, daß er »keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind«. Ferner darf der Bewerber niemanden unterstützt haben, der »durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der BRD gefährde«. Durch diese weite Fassung des Gesetzes sind Grundrechte wie Handlungs- und Demonstrationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung stark eingegrenzt. Ahmet K. arbeitet beispielsweise seit über 20 Jahren bei Siemens und ist dort viele Jahre im Betriebsrat tätig gewesen. Während einer betrieblichen Aktion kam es zu einer Rangelei mit der Polizei. Ahmet K. diskutierte mit der Polizei und wurde von ihr angezeigt. Dieser Vorfall stellte jahrelang ein Problem bei seiner Einbürgerung dar.

Häufig holen die zuständigen Behörden Informationen über die Antragsteller beim Verfassungsschutz ein. So reicht es aus, Mitglied, Sympathisant oder Besucher irgendeiner Organisation oder eines Vereins zu sein, der vom Verfassungsschutz registriert wurde. Schon dann wird die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert.

Die Statistiken zeigen die Auswirkungen dieser auf Abwehr ausgerichteten Politik. Die Zahlen sind rückläufig. Rund 140 700 Ausländer wurden in Deutschland im Verlauf des Jahres 2003 eingebürgert. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 13 800 (=8,9 Prozent) weniger Einbürgerungen als im Vorjahr. Im Jahr 2000 gab es den Höchststand von knapp 186 700 Einbürgerungen. Seither nahmen die Zahlen deutlich ab.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2003 Menschen aus der Türkei. Ihr Anteil an allen Einbürgerungen war mit 40 Prozent deutlich höher als der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland Lebenden ausländischer Herkunft (26 Prozent). An zweiter und dritter Stelle folgten Einbürgerungen von Personen aus dem Iran (rund 9 400) sowie aus Serbien und Montenegro (rund 5 100).

Integration und Zusammenleben von Nichtdeutschen und Deutschen zählen zu den wichtigsten Problemen der heutigen Gesellschaft. Die Bemühungen der Migrantinnen und Migranten allein werden nicht ausreichen. Es bedarf schon der Unterstützung durch die Regierung und durch die Mehrheit der Gesellschaft. Die Integration kann aber mit diesem Zuwanderungsgesetz und mit einem Staatsbürgerschaftsrecht, das neue Barrieren errichtet, nicht fördern. Wenn die deutsche Politik in ihrem Integrationsbestreben aufrichtig wäre, dann müßte sie allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, den uneingeschränkten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft gewähren. Nur so kann man eine Gesellschaft aufbauen, in der Vorurteile abgeschafft und das Leben miteinander und das Lernen voneinander gefördert werden.   Erdogan Kaya ist Mitglied der DIDF (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine e.V.), einer Migrantenorganisation, die 1980 als Dachverband von Vereinen aus der Türkei entstanden ist. DIDF existiert heute in mehr als 35 Städten, hauptsächlich in den westdeutschen Bundesländern     Inhalt der Beilage «migration/antirassismus»